31. Juli 2010,  Guten Tag!

Herzlich willkommen auf scheidung-ohne-rosenkrieg.de! Sie möchten sich scheiden lassen oder sich erst einmal über den Ablauf und die Vorteile einer Online-Scheidung informieren?

ScheidungMit dem Kostenrechner können Sie die voraussichtlichen Kosten für Ihre Ehescheidung ermitteln. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, mich mit dem Online-Formular zu beauftragen, für Sie als Anwältin tätig zu werden und die Scheidung beim Familiengericht einzureichen. Ich führe bundesweit Ehescheidungen durch.

Auch bei der Online-Scheidung handelt es sich um ein normales Scheidungsverfahren, nur dass der Scheidungsauftrag per Internet, Post oder Fax erteilt wird. Eine reine Fernscheidung gibt es in Deutschland nicht, da beide Ehepartner immer persönlich beim Scheidungstermin vor Gericht erscheinen müssen.

Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich, wohl aber - und aus Kostengründen auch sinnvoll - eine Scheidung mit nur einem Anwalt. Für den Ehegatten, der die Scheidung beantragt, besteht Anwaltszwang: Der Scheidungsantrag kann ausschließlich von einem Anwalt wirksam bei Gericht eingereicht werden.

Berechnet werden von mir nur die gesetzlich festgelegten Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ein niedrigeres Honorar als im RVG vorgesehen darf nicht vereinbart werden. Zur Zeit fällt jedoch - zu Ihrem Vorteil - wegen der Regelung des § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer ("MwSt.") auf meine Gebühren an. Diese Steuern - bei umsatzsteuerpflichtigen Kanzleien 19 % auf die Anwaltsgebühren, Nr. 7008 VV RVG - sparen Sie hier also (bei Gebühreneingang bis zum Jahresende).

Wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, kann für das Scheidungsverfahren auch Verfahrenskostenhilfe (VKH) in Anspruch genommen werden. Die Scheidung ist dann günstiger oder sogar ganz kostenlos. Die zu zahlenden Raten richten sich bei der VKH nach Ihrem Einkommen.

Die Online-Scheidung eignet sich in erster Linie für einvernehmliche Scheidungen (daher auch der Domain-Name dieser Website).

Weitere Informationen finden Sie hier in Kürze.

Haben Sie noch Fragen zur Online-Scheidung, beantworte ich Ihnen diese gerne.
Bitte nutzen Sie dazu vorzugsweise meinen Rückruf-Service oder den "Chat Support" (ein kostenloser, sicherer, SSL-verschlüsselter Einzel-Chat). Der Chat ist auch gedacht als unkomplizierte Sofort-Hilfe beim Ausfüllen des Scheidungsformulars. Ist der "Chat Support" eingeschaltet, wird das rechts oben in der Seitenleiste unter dem grünen Symbol angezeigt: "online". Wenn Sie dann darauf klicken, öffnet sich das Chat-Fenster. Es besteht auch die Möglichkeit, mit mir für den Einzel-Chat einen bestimmten Termin zu vereinbaren.


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