| Scheidungsablauf bei Verfahrenskostenhilfe →→ | |
Scheidungsablauf (falls kein VKH-Antrag gestellt wird) | |
![]() | Sie füllen das Scheidungsformular aus und senden es mir per Internet, Post oder Fax zu. |
![]() | Zwei bis drei Werktage später erhalten Sie per Post den Entwurf Ihres Scheidungsantrages, das Vollmachtsformular und - falls ein Versorgungsausgleich stattfindet - zur Verfahrensbeschleunigung schon einmal den Fragebogen zum Versorgungsausgleich. |
![]() | Sie senden mir die Vollmacht unterschrieben zurück. |
![]() | Ich reiche ohne Anzahlung den Scheidungsantrag beim zuständigen Amtsgericht (Familiengericht) ein. |
![]() | Das Gericht bestimmt das Aktenzeichen, den vorläufigen Verfahrenswert und berechnet den von Ihnen zu zahlenden Gerichtskostenvorschuss. |
![]() | Nach Einzahlung der Gerichtskosten leitet das Gericht das Scheidungsverfahren ein und stellt dem Antragsgegner den Scheidungsantrag zu. Der Antragsgegner hat zwei bis drei Wochen Zeit, auf das Schreiben des Gerichts zu antworten und mitzuteilen, welche Anträge gestellt werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung stellt der Antragsgegner keine eigenen Anträge, sondern teilt mit, dass er dem Scheidungsantrag des Ehepartners zustimmt. |
![]() | Findet ein Versorgungsausgleich statt und hat das Familiengericht bislang von einem der Eheleute noch keine Fragebögen erhalten, übersendet es diesem von sich aus den Fragebogen zum Versorgungsausgleich und setzt eine Frist zur Rücksendung. |
![]() | Der Scheidungstermin dauert bei einer einvernehmlichen Scheidung nur etwa 10 bis 15 Minuten. Es müssen (bis auf wenige Ausnahmen) beide Ehepartner persönlich anwesend sein. Entweder begleite ich Sie persönlich zu dem Scheidungstermin oder ein von mir beauftragter Kollege vor Ort als Terminsvertreter. |
![]() | Etwa zwei bis drei Wochen nach dem Scheidungstermin stellt das Familiengericht den (Noch-)Ehegatten den schriftlichen Scheidungsbeschluss zu. |
![]() | Wurde im Termin kein beiderseitiger Rechtsmittelverzicht erklärt, wird der Scheidungsbeschluss einen Monat nach seiner Zustellung rechtskräftig. Sie sind damit geschieden. Ich fordere beim Gericht noch eine Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk für Sie an. |
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