Scheidungen

Begriff

Scheidung - darunter versteht man die formelle juristische Auflösung einer Ehe. Scheidungen können in Deutschland nur beim Familiengericht durchgeführt werden. Ein Notar kann keine Scheidungen aussprechen. Vor einigen Jahren sollten Scheidungen vereinfacht werden und eine notarielle Scheidung eingeführt werden. Das entsprechende Gesetz kam jedoch nicht zustande. Für Scheidungen besteht Anwaltszwang. Der Antragsteller muß durch einen Anwalt vertreten sein. Stellt der Antragsgegner keine eigenen Anträge, benötigt er keinen Anwalt.

Von der Scheidung ist rechtlich die Auflösung der Ehe zu unterscheiden. Scheidungen sind in den §§ 1564 - 1568 BGB geregelt, die Eheauflösung in den §§ 1313 - 1318 BGB geregelt. Eine Auflösung der Ehe kommt nur in einigen wenigen Ausnahmefällen in Betracht (z.B. bei Scheinehen oder wenn die Eheschließung aufgrund einer Drohung oder Täschung zustande kam). Die Rechtsfolgen der Aufhebung der Ehe sind andere als bei der Scheidung. Ein Unterhaltsanspruch kommt nach einer Eheauflösung z.B. nur in Betracht, soweit der Ehegatte schutzwürdig ist, weil er bei der Eheschließung getäuscht oder bedroht wurde.

Statistik

Während die Zahl der Scheidungen in Deutschland von 1991 bis 2003 von 136.317 auf 213.975 anstieg, ist sie seit 2004 wieder rückläufig. 2009 gab es nur noch 185.817 Scheidungen. Hauptgrund dafür ist die sinkende Zahl der Eheschließungen. Heirateten im Jahr 1991 noch 454.291 Paare, gab es im Jahr 2009 nur noch 378.439 Eheschließungen. 2006 wurden von 1.000 bestehenden Ehen zehn wieder geschieden. 1992 waren es nur sieben Ehen.

2006 wurden insgesamt 190.928 Ehen geschieden, nur in 393 Fällen wurde die Klage auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe vom Gericht abgewiesen. 161.543 Ehen wurden nach einer Trennungszeit von einem Jahr geschieden, 25.055 Scheidungen erfolgten nach einer Trennungszeit von drei Jahren. Eine Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres fand nur in 3.311 Fällen statt. Der Scheidungsantrag wurde 2006 bei 106.600 Scheidungen von der Frau gestellt (55,8 %). In 69.200 Fällen reichte der Mann die Scheidung ein (36,2 %) gestellt. Bei den restlichen 8 % der Scheidungen stellten beide Ehepartner den Scheidungsantrag. Die durchschnittliche Ehedauer bei der Scheidung betrug im Jahr 2006 13,7 Jahre. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

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