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Scheidung online + Partnerschaftsaufhebung online

- 11.03.2024 -

Ihre Ehe ist ein Scherbenhaufen? Sie denken an eine Trennung oder Scheidung? Hier im Scheidungsratgeber finden Sie u. a. Informationen darüber,

Mit dem Scheidungskostenrechner können Sie die voraussichtlichen Anwalts- und Gerichtsgebühren für Ihre Scheidung berechnen. Welches Familiengericht in Deutschland für Ihre Scheidung zuständig ist, können Sie mit meinem Online-Tool ermitteln.

Oder sind Sie bereits fest zur Scheidung oder Aufhebung Ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft entschlossen und möchten alles schnellstmöglich dafür in die Wege leiten?

Scheidung

Mit dem Online-Formular für eine Ehescheidung können Sie mich beauftragen, Ihre Scheidung durchzuführen. Unter diesem Link finden Sie ein PDF-Formular für einen Scheidungsauftrag, falls Sie den Auftrag lieber per Post schicken möchten.

Leben Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem LPartG, können Sie die Aufhebung Ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft online oder über dieses PDF-Auf­he­bungs­formular beauftragen.

Auch bei der Scheidung online handelt es sich um ein ganz normales Scheidungsverfahren. Jedoch wird der Scheidungsauftrag per Internet oder per Post erteilt. Und die Kommunikation während des Mandats erfolgt per E-Mail, per Online-Akte oder per Telefon. Unterlagen werden auf Wunsch auch ausschließlich per Post übersandt.
Bei jeder Scheidung wird vom Familiengericht automatisch das Verfahren über den Versorgungsausgleich mit durchgeführt.
Das Gericht stellt im Scheidungsbeschluss fest, ob und wie ein Ausgleich der Versorgungsanwartschaften erfolgen soll.
Über andere Folgesachen - wie z. B. Unterhalt oder Zugewinnausgleich - entscheidet es nur dann, wenn ein Partner einen ausdrücklichen Antrag dazu gestellt hat.

Ihre Vorteile bei scheidung-ohne-rosenkrieg.de

Seit 15 Jahren führe ich Scheidungsverfahren im gesamten Bundesgebiet für Mandanten aus dem In- und Ausland durch. Den Fachlehrgang "Familienrecht" habe ich erfolgreich absolviert.

Großen Wert lege ich auf eine persönliche Betreuung meiner Mandanten und darauf, dass ich für diese gut erreichbar bin. Sämtliche Fragen, die Sie als Mandant im Zusammenhang mit Ihrem laufenden Scheidungsverfahren haben, beantworte ich stets zeitnah und ohne Zusatzkosten telefonisch oder per E-Mail. Sie brauchen auch bei einer Scheidung online also nicht auf eine umfassende anwaltliche Beratung zu verzichten.

Mit meiner Internet-Scheidung sparen Sie nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch Geld.

Ich berechne für meine Tätigkeit die Mindestgebühren im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Diese richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht im Termin verbindlich festsetzt. Wobei ich beim Gericht darauf hinwirke, dass dieser Wert möglichst niedrig festgelegt wird. Das Einkommen, das die Partner zum Zeitpunkt des gerichtlichen Antrags haben, ist für den Verfahrenswert entscheidend. Sollten Sie derzeit also durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit weniger verdienen als sonst, fallen die Scheidungskosten auch geringer aus.

Scheidung mit einem Anwalt

Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht zulässig. Für den Ehepartner, der die Scheidung beantragt, besteht An­walts­zwang: Der Scheidungsantrag kann nur von einem Anwalt wirksam bei Gericht gestellt werden. Will der andere Ehepartner keine eigenen Anträge im Verfahren stellen (wie z. B. auf Unterhalt oder Zugewinnausgleich), ist eine Scheidung mit nur einem Anwalt zur Kostenreduzierung möglich. Ansonsten benötigen beide Seiten einen Anwalt. Ausnahme: Bei einer Kurzzeitehe kann ein Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs gestellt werden. Dieser Antrag kann auch durch den Beteiligten selbst gestellt werden. Dafür ist kein eigener Anwalt notwendig.

Eine Scheidung mit einem Anwalt ist jedoch keine Scheidung mit einem gemeinsamen Anwalt. Ein Anwalt darf aus rechtlichen Gründen bei der Scheidung nur eine Seite vertreten. Das gemeinsame Ziel der Eheleute, geschieden zu werden, wird mit einem Anwalt erreicht. Dieser Anwalt ist dann ausschließlich der Anwalt des antragstellenden Ehepartners.

Finanzierung der Scheidung

Wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllen, kann für das Scheidungsverfahren auch Verfahrenskostenhilfe (VKH) in Anspruch genommen werden. Die an die Justizkasse zu zahlenden Raten richten sich bei der VKH nach Ihrem einzusetzenden Einkommen. Vorhandenes Vermögen über den Freibeträgen ist allerdings vorrangig für die Scheidung einzusetzen. Ist das Einkommen besonders niedrig, werden keine Raten festgesetzt. Die Scheidung online ist für Sie dann kostenlos, falls Ihr Einkommen die nächsten vier Jahre nach Verfahrensende weiterhin so niedrig bleibt.

Möchten Sie keine staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen, aber die Anwaltsgebühren in monatlich gleichbleibenden Raten zahlen, geben Sie das bitte bei der Auftragserteilung an. Ich sende Ihnen dann mit dem Entwurf des Scheidungsantrages ein Formular für eine Ratenzahlungsvereinbarung zu. Eine Ratenzahlung ist ab 90 Euro monatlich möglich. Die Gerichtsgebühren müssten zu Verfahrensbeginn an das Gericht gezahlt werden.

Einvernehmliche Scheidung oder Partnerschaftsaufhebung

Eine "Scheidung online" bzw. "Partnerschaftsaufhebung online" eignet sich für eine einvernehmliche Ehescheidung oder eine einvernehmliche Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner nach dem LPartG.

Ratgeber

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