Mit diesem Formular können Sie die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern nach dem LPartG in Auftrag geben. Für die Scheidung einer Ehe zwischen Mann und Frau nutzen Sie bitte stattdessen das → Scheidungsformular.
Der Button unten rechts "Weiter zu Schritt 2" überprüft die Angaben, die Sie bereits gemacht haben und speichert sie kurzzeitig. Erst wenn Sie alle erforderlichen Angaben gemacht haben, führt Sie der Button "Weiter zu Schritt 2" zunächst zu einer Übersicht über Ihre Formulareingaben. Sie können dort alle Ihre Angaben noch einmal überprüfen und sie ergänzen, Fehler berichtigen oder alle Angaben wieder löschen. Im dritten Schritt können Sie das Aufhebungsformular erst dann absenden, nachdem Sie die Auftragserteilung ausdrücklich durch Anklicken der Checkbox bestätigt haben.
Sie bekommen innerhalb weniger Minuten nach dem Absenden des Aufhebungsauftrages eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
Wenn Sie in Deutschland wohnen, erhalten Sie den Antragsentwurf sowie die sonstigen Unterlagen, die Sie benötigen, je nach Wunsch innerhalb von drei bis vier Werktagen per Post oder spätestens am übernächsten Werktag als PDF-Dokument per E-Mail. Wohnen Sie im Ausland, versende ich die Unterlagen ausschließlich per E-Mail.
Falls Sie Fragen zum Ausfüllen des Formulars haben, helfe ich Ihnen gerne.Bitte schreiben Sie mir eine E-Mail (mail@scheidung-ohne-rosenkrieg.de) oder rufen Sie mich an unter Tel. 0 54 07 - 85 75 170.
Die mit ✱ gekennzeichneten Angaben sind optional.
Anrede: Frau Herr
Alle Vornamen:
Nachname, ggf. auch der Geburtsname:
Bitte geben Sie als Anschrift den tatsächlichen Aufenthaltsort an, nicht die Meldeadresse!
Sie wohnen in ... ?
in Deutschland in der Europäischen Union in einem Drittland
Straße + Hausnr.:
PLZ + Ort :
Land (nur bei Auslandswohnsitz):
Staatsangehörigkeit:
Telefon:
Telefon 2: ✱
Fax: ✱
E-Mail:
Falls Sie in Deutschland leben:Sie möchten die Aufhebungsunterlagen erhalten ...?
per E-Mail per Post (ohne Mehrkosten)
Monatliches Netto-Einkommen (in €):
Manche Gerichte ziehen vom Verfahrenswert auch die monatlichen Kreditraten ab, soweit es sich nicht um Darlehen für Immobilien handelt.
Monatl. Kreditraten (in €): ✱
Wo lebt Ihr/e Lebenspartner/in? in Deutschland im Ausland
Datum der Verpartnerung (TT.MM.JJJJ):
Ort (Standesamt / Notar):
Partnerschaftsregisternummer: ✱
Wohnt einer der Lebenspartner noch in der Partnerschaftswohnung?
Sie (Antragsteller/in) Ihr/e Lebenspartner/in (Antragsgegner/in) Beide Keiner
Falls keiner der beiden Lebenspartner mehr in der Partnerschaftswohnung (PW) lebt, benötige ich weitere Angaben zum letzten gemeinsamen Wohnsitz.
Der letzte gemeinsame Wohnsitz der Lebenspartner war:
in Deutschland im Ausland
Falls der letzte gemeinsame Wohnsitz in Deutschland war, geben Sie bitte die genaue Anschrift an.
Straße + Hausnr. (falls PW in D):
PLZ + Ort (falls PW in D):
Falls der letzte gemeinsame Wohnsitz im Ausland war, benötige ich nur das Land.
Land (nur falls PW im Ausland):
Bei einem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe muss das Trennungsjahr bereits abgelaufen sein.Wird kein VKH-Antrag gestellt, kann der Aufhebungsantrag bereits nach einer Trennungsdauer von neun Monaten eingereicht werden. Ausnahme: Härtefall (selten!), nur dann muss keine bestimmte Trennungsdauer eingehalten werden.
Seit wann leben Sie getrennt (TT.MM.JJJJ):
Die Trennung erfolgte durch:Ihren Auszug aus der gemeinsamen WohnungAuszug Ihres Lebenspartners / Ihrer LebenspartnerinGetrenntleben in der gemeinsamen Wohnung
Stimmt Ihr/e Lebenspartner/in im Gerichtstermin dem Aufhebungsantrag zu?
JaNeinUngewiss
Von dem Wohnort der gemeinsamen minderjährigen Kinder hängt die Zuständigkeit des Gerichts ab. Bereits volljährige und nicht gemeinsame Kinder spielen für die Zuständigkeit keine Rolle.
Haben Sie ein Kind Ihres Lebenspartners / Ihrer Lebenspartnerin adoptiert oder umgekehrt? Bitte geben Sie jeweils die Anzahl der gemeinsamen minderjährigen Kinder an, die bei Ihnen, bei Ihrem Lebenspartner oder bei Dritten leben.
Namen und Geburtsdaten Ihrer gemeinsamen minderjährigen Kinder:
Geregelt sind folgende Punkte: Kindesunterhalt Umgangsrecht
Soll es beim gemeinsamen Sorgerecht bleiben?
Ja Nein
Für wie viele Kinder zahlen Sie und Ihr/e Lebenspartner/in Unterhalt?(nur hier auch volljährige und nicht gemeinsame Kinder berücksichtigen)
Läuft zwischen den Lebenspartnern bereits anderweitig ein Gerichtsverfahren (Familiensache)?
Falls Sie bei der vorherigen Frage "Ja" ankreuzt haben, geben Sie bitte das Gericht und das gerichtliche Aktenzeichen an.
Gericht + Az.: ✱
Wurde der Versorgungsausgleich von den Lebenspartnern durch einen notariell beurkundeten Vertrag ausgeschlossen?
Ja Nein Beabsichtigt
Falls z. Zt. kein notarieller Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Wurde der Versorgungsausgleich anderweitig notariell geregelt?
Bei einer Partnerschaftsdauer unter drei Jahren (gerechnet bis zum Monatsletzten vor Zustellung des Aufhebungsantrags): Soll ein Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleich gestellt werden?
Falls die Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2005 begründet wurde:Wurde bis Ende 2005 beim Amtsgericht eine notariell beurkundete Erklärung abgegeben, dass bei Aufhebung der Lebenspartnerschaft der Versorgungsausgleich durchgeführt werden soll?
Falls der Versorgungsausgleich stattfindet: Geben Sie bitte - sofern bekannt - die Anzahl der bei den Lebenspartnern vorhandenen Versorgungsanwartschaften (Rentenanwartschaften) an.
Anzahl der Versorgungsanwartschaften: ✱
Besteht eine Einigung über den nachpartnerschaftlichen Unterhalt?
Gegenseitiger Unterhaltsverzicht (notarielle Vereinbarung) Gegenseitiger Unterhaltsverzicht (private Vereinbarung) Andere Unterhaltsregelung Keine Regelung
Sind die Rechtsverhältnisse an der Partnerschaftswohnung geregelt?
Sind die Rechtsverhältnisse am Hausrat geregelt?
Sofern zwischen den Lebenspartnern nichts anderes vereinbart ist, trägt jeder Lebenspartner laut Aufhebungsbeschluss die Kosten seines Anwalts allein. Anwaltszwang besteht nur für den Lebenspartner, der den Aufhebungsantrag stellt.Ein Anspruch auf hälftige Übernahme der Anwaltsgebühren haben Sie nur bei einer entsprechenden Vereinbarung mit Ihrem Lebenspartner.Falls eine solche Vereinbarung besteht: Ich kann bei Gericht beantragen, im Aufhebungsbeschluss dem anderen Lebenspartner die Hälfte der Anwaltsgebühren aufzuerlegen.
Wurde zwischen den Lebenspartnern vereinbart, die Anwaltsgebühren für die Aufhebung zu teilen? Und soll bei Gericht beantragt werden, dem anderen Lebenspartner im Aufhebungsbeschluss die Hälfte der Anwaltsgebühren aufzuerlegen?
Ja, Teilung der Gebühren nach Verfahrensabschluss Nein, es wurde keine Teilung vereinbart
Soll ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden, kann der Antrag bei Gericht erst dann eingereicht werden, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist!
Möchten Sie mir noch etwas mitteilen?Soll außer der Partnerschaftsaufhebung und ggf. dem Versorgungsausgleich sonst noch etwas geregelt werden?
Keiner ist günstiger:Berechnung nur der gesetzl. Mindestgebühren!
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