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Scheidungspapiere zum Ausdrucken

Aktualisiert am: 19.09.2023.

Mit den Scheidungspapieren im PDF-Format können Sie mich gegen Ende des Trennungsjahres beauftragen, Ihre Scheidung durchzuführen (bundesweit ohne Mehrkosten).

Bitte beachten: Der Scheidungsantrag kann erst gegen Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Ansonsten würde er vom Gericht abgewiesen werden. Wird ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe (sog. VKH) gestellt, müssen mindestens zwölf Monate seit der Trennung vergangen sein. Ausnahmen gelten ausschließlich in Härtefällen. Diese werden aber nur sehr selten von den Gerichten anerkannt.

Wie reiche ich die Scheidungspapiere bei Ihnen ein?

Bitte füllen Sie die Scheidungspapiere vollständig aus, handschriftlich oder besser noch mit dem PC. Einige Felder werden von Ihrem PDF-Reader farbig unterlegt. Das sind Formularfelder, die sich durch Anklicken mit der Maus aktivieren und ankreuzen bzw. ausfüllen lassen. Unterschreiben Sie nach dem Ausfüllen zum Schluss bitte zweimal auf Seite 3 der Scheidungspapiere. Ohne eine Unterschrift unter der Auftragserteilung und dem Vollmachtsformular kann ich das Verfahren nicht bearbeiten.

Um den Scheidungsantrag einreichen zu können, werden in jedem Fall Kopien von folgenden Unterlagen benötigt:

  • Heiratsurkunde oder Eheurkunde,
  • Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung, falls ein solcher Vertrag vom Notar beurkundet wurde.

Bitte senden Sie mir keine Originale dieser Unterlagen zu! Falls Sie für die Scheidung mit Ihrem Ehepartner - privat oder notariell - Kostenteilung vereinbart haben, brauche ich davon auch eine Kopie. Die nicht durch einen Notar beurkundeten Vereinbarungen zwischen Ihnen sind für das Scheidungsverfahren nicht relevant, sofern keine weiteren Folgesachen anhängig sind. Da Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich ebenso wie Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich oder zum nachehelichen Unterhalt erst nach Rechtskraft der Scheidung privat zwischen Ihnen abgeschlossen werden können. Vor Rechtskraft der Scheidung ist für die Wirksamkeit die notarielle Beurkundung erforderlich.

Welche zusätzlichen Angaben und Unterlagen sind erforderlich, wenn Kinder vorhanden sind?

Der notwendige Inhalt des Scheidungsantrags ist in § 133 FamFG geregelt. Die Namen, die Geburtsdaten und die gewöhnlichen Aufenthaltsorte Ihrer gemeinsamen, minderjährigen Kinder müssen zwingend in den Scheidungsantrag mit aufgenommen werden. Außerdem kurze Angaben dazu, ob das Sorge- und Umgangsrecht sowie der Kindesunterhalt geregelt ist. Welches Familiengericht zuständig ist, richtet sich auch nach den gewöhnlichen Aufenthaltsorten der Kinder. Dem Scheidungsantrag sollen außerdem die Geburtsurkunden der gemeinsamen, minderjährigen Kinder beigefügt werden. Angaben oder Unterlagen zu nicht gemeinsamen oder gemeinsamen, bereits volljährigen Kindern sind nicht erforderlich.

Was ist, wenn für das Scheidungsverfahren Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt werden soll?

Soll ein VKH-Antrag gestellt werden, benötige ich außerdem die ausgefüllte und unterschriebene "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Verfahrenskostenhilfe" im Original. Außerdem benötige ich Kopien von Ihren Belegen zu den Angaben in der Erklärung. Nachweise können z. B. sein: Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag, Bescheide über Sozialleistungen, Belege über Unterhaltszahlungen und zu zahlende Kreditraten.

Bei einem VKH-Antrag reiche ich zunächst nur einen Entwurf des Scheidungsantrages beim Gericht ein. Der eigentliche Scheidungsantrag wird erst nach erfolgter VKH-Bewilligung eingereicht, falls nichts anderes vereinbart ist.

Was wird für den Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) benötigt?

Wird der VA durchgeführt, so benötigt das Gericht den "Fragebogen zum Versorgungsausgleich (Ehescheidung)". Der Fragebogen kann auch später noch nach nachgereicht werden. Es beschleunigt jedoch das Verfahren, wenn er so bald wie möglich beim Gericht eingeht.

Sind Sie länger als drei Jahre verheiratet, führt das Familiengericht den Rentenausgleich von Amts wegen (automatisch) mit durch. Soll der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden, wird ein wirksamer, notariell beurkundeter Verzicht auf den Versorgungsausgleich benötigt. Dieser muss (spätestens!) im Scheidungstermin dem Familiengericht vorgelegt werden. Sinnvoller ist es jedoch, ihn zeitnah mit dem Scheidungsantrag einzureichen. Da das Gericht ansonsten damit beginnt, die Auskünfte für den Versorgungsausgleich einzuholen.

Wie kann ich Ihnen die Unterlagen zusenden und wie geht es dann weiter?

Die Scheidungspapiere können Sie mir mit der Post zusenden. Oder online als Scan (es gibt auch Scan-Apps) im PDF-Format. Bitte schicken Sie keine abfotografierten Unterlagen, da diese meist schlecht lesbar sind. Gerne sende ich Ihnen auf Anfrage einen passwortgeschützten Link zu, über den Sie mir den Scan Ihrer Scheidungspapiere online übermitteln können.

Sie erhalten dann zunächst eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Ein bis zwei Werktage später übersende ich Ihnen dann Ihre Scheidungsunterlagen mit einem Entwurf des Scheidungsantrages und Informationen zu den voraussichtlichen Kosten des Verfahrens. Sind keine Änderungen in dem Antrag oder weitere Unterlagen erforderlich, reiche ich den Scheidungsantrag auf elektronischem Weg beim zuständigen Familiengericht ein.

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