Aktualisiert am: 05.10.2020
Welches Gericht in Deutschland für eine Scheidung zuständig ist, wird in § 122 FamFG geregelt. Die Zuständigkeit richtet sich danach, ob die Eheleute im Ausland leben, bei wem die gemeinsamen minderjährigen Kinder wohnen und ob einer der Ehepartner noch im Gerichtsbezirk der Ehewohnung lebt. Entscheidend ist dabei der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts dieser Familienmitglieder zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehepartner ("Rechtshängigkeit"). In der Regel also der Wohnort. Auf den rechtlichen Wohnsitz kommt es nicht an.
Es ist nach der gesetzlichen Regelung nur ein bestimmtes Gericht zuständig (sofern die Familienangehörigen, an die die Zuständigkeit anknüpft, nicht mehrere gewöhnliche Aufenthaltsorte haben). Diese Zuständigkeit ist ausschließlich. D. h. es besteht kein Wahlrecht unter den in § 122 FamFG aufgeführten Gerichten. Soll der Scheidungsantrag bei einem bestimmten, bislang nicht zuständigen Gericht eingereicht werden, so müsste erst eine Zuständigkeit dieses Gerichts (z.B. durch einen Umzug) herbeigeführt werden.
Sofern ein deutsches Gericht für Ihre Scheidung international zuständig ist, können Sie mit diesem Tool das örtlich zuständige Familiengericht herausfinden.
Das Tool ermittelt nicht, ob bei einem Auslandsbezug Ihre Scheidung von einem deutschen Gericht durchgeführt werden kann.
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