Aktualisiert am: 10.10.2020 | GH
Als Alternative zur Verfahrenskostenhilfe: Sie können bei mir die Anwaltsgebühren für die Scheidung auch in monatlichen Raten in Höhe von mindestens 100 Euro zahlen (zinsfrei).
Falls Sie Ratenzahlung möchten, geben Sie das und die gewüschte Ratenhöhe bitte bei der Auftragserteilung an. Ich schicke Ihnen dann zusammen mit dem Entwurf des Scheidungsantrags ein Formular für eine Ratenzahlungsvereinbarung zu. Ein Muster der Vereinbarung können Sie sich hier unten auf der Seite herunterladen.
Private Ratenzahlung statt Verfahrenskostenhilfe bietet sich insbesondere dann an, wenn bei Ihnen trotz geringen Einkommens aufgrund des für das Verfahren einzusetzenden Vermögens keine Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt.
Der Gerichtskostenvorschuss muss zu Beginn des Verfahrens in einer Summe an die Justizkasse gezahlt werden.
Ohne Ratenzahlungsvereinbarung berechne ich die vorläufige Verfahrensgebühr einen Monat nach Auftragserteilung und die vorläufige Terminsgebühr mit der Ladung zum Scheidungstermin (Vorschuss i. S. d. § 9 RVG).
Muster - Ratenzahlungsvereinbarung