- 01.07.2025 -
Immer mehr Ehen sind international geprägt. Steht eine Scheidung mit Auslandsbezug im Raum, sind besondere rechtliche Regelungen zu beachten. Bei binationalen Ehen, Wohnsitz im Ausland oder ausländischer Staatsangehörigkeit beider Ehepartner ist nicht nur deutsches Familienrecht maßgeblich. Internationale Vorschriften wie z. B. EU-Verordnungen (Rom III-VO, Brüssel IIa-VO) können relevant werden. Es kann auch bei Verfahren in Deutschland zur Anwendung ausländischen Rechts kommen, insbesondere des Rechts eines der Heimatländer der Beteiligten.
In welchen Fällen sind deutsche Gerichte zuständig? Welches Recht gilt im Einzelfall? Welche Besonderheiten bestehen bei Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Sorgerecht, wenn einer der Partner im Ausland lebt oder die Ehe im Ausland geschlossen wurde? Die Klärung dieser Fragen ist im internationalen Kontext oft komplex. Sorgfältige Vorbereitung und eine frühzeitige Beratung sind deshalb besonders wichtig.
Diese Seite informiert Sie bald umfassend über die Voraussetzungen, das Verfahren und die häufigsten Fallkonstellationen bei Scheidungen mit Auslandsbezug. So erhalten Sie eine zuverlässige Orientierung und konkrete Hilfestellungen für Ihren individuellen Fall.